Bibliotheksordnung
Die Bibliotheksordnung
Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,
herzlich willkommen in der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld!
Um Ihnen die Benutzung der Bibliothek und der Bibliothek der Dinge zu erleichtern, möchten wir Ihnen ein paar grundlegende Informationen geben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit unserem vielfältigen Angebot.
Anmeldung
Die Öffentliche Bibliothek Birkfeld ist eine öffentliche Einrichtung der Marktgemeinde Birkfeld, die zur Information, Ausbildung, Weiterbildung und zur Freizeitgestaltung, Bücher und andere Medien, sowie Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge zum Ausleihen oder zur Benutzung in den Bibliotheksräumen bereithält.
Die Bibliothek in den Räumen des KULIBI (Zentrum für Literatur, Kunst, Bildung und Begegnung Birkfeld) kann von allen Einwohner:innen der Marktgemeinde Birkfeld genutzt werden.
Über die Zulassung auswärtiger Nutzer:innen entscheidet die Bibliotheksleitung.
Die kostenlose Anmeldung erfolgt persönlich vor Ort.
Für die Anmeldung ist die Abgabe eines ausgefüllten Anmeldeformulars notwendig. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Unterschrift einer gesetzlichen Vertreterin bzw. eines gesetzlichen Vertreters erforderlich, die / der damit ihr / sein Einverständnis zur Mitgliedschaft in der Öffentlichen Bibliothek erklärt und sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
Mit der Unterschrift auf der Leser:innen-Erklärung / Benützungsvereinbarung erhalten die Nutzer:innen eine Benutzernummer und akzeptieren die Bestimmungen der Benutzungsordnung. Änderungen des Namens, der Anschrift und Kontaktdaten sind der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld unverzüglich schriftlich oder persönlich bekannt zu geben.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld anerkennen die Nutzer:innen vollinhaltlich die Benutzungsordnung und Hausordnung der Bibliothek im KULIBI in der jeweils aktuellen Fassung.
Gebühren, Entlehnung, Fristverlängerung, Vorbestellung
Die Verleihgebühren werden vom Träger (Marktgemeinde Birkfeld, Pfarre Birkfeld) festgesetzt. Sie betragen derzeit wie folgt (inkl. gesetzlicher USt. der jeweiligen Medienart):
Gebühren Kosten
I. Keine Einschreibgebühren
II. Jahres-Abonnements
Familien-Abo € 50,00
Erwachsenen-Abo € 30,00
Kinder- u. Jugend-Abo € 15,00
III. Einzelgebühren / kein Verleih von E-Medien (DigiBib) möglich
Kinderbücher € 0,70
Zeitschriften € 1,00
Erwachsenenbücher € 1,00
Hörbücher, Tonies, Tiptoi-Stifte, € 1,00 (Einsatz € 10.- Tiptoi-Stift)
Spiele € 1,00
DVDs € 1,50
IV. Entlehngebühren für Objekte der Bibliothek der Dinge € 3.-
V. Versäumnisgebühren
pro Medium / erste Woche € 0,10 ab 2. Woche € 0,20
pro Objekt aus der Bibliothek der Dinge/ pro Woche € 5,00
Für Schulen, Kindergärten und Bildungseinrichtungen, für kirchliche Einrichtungen und Institutionen bzw. deren Mitarbeiter:innen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten und den ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld ist die Medienentlehnung gratis.
Entlehnfristen
Ausleihdauer für Medien der ÖB: 3 Wochen
E-Medien / DigiBib unterschiedlich/vom Betreiber festgelegt
Objekte der Bibliothek der Dinge: 2 Wochen
Die Bibliothek hat an 6 Tagen in der Woche geöffnet.
Montag 15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 17:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag 15:00 – 18:00 Uhr
Sonntag 09:30 – 11:30 Uhr
Die Ausleihe erfolgt nach entrichteter Gebühr.
Die Anzahl der Medien, Gegenstände und Geräte pro Entlehnung kann von der Leitung der Öffentlichen Bibliothek begrenzt werden. Aus dem Fundus der Bibliothek der Dinge können bis zu 4 Objekte für maximal 14 Tage ausgeliehen werden.
Die ausgeliehenen Medien, Gegenstände, Geräte und Kunstobjekte sind vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
Die Medien, Gegenstände, Geräte und Kunstobjekte sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.
Die Leihfrist für Medien (Ausnahme: E-Medien und Objekte der Bibliothek der Dinge) beträgt drei Wochen.
Eine ein- bzw. maximal zweimalige Verlängerung der Leihfrist der Medien (Ausnahme: E-Medien und Objekte der Bibliothek der Dinge) ist persönlich, telefonisch und per Mail möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Allfällige Probleme beim Versuch, die Entlehnfrist zu verlängern (technische Probleme bei der Verlängerung, Anruf außerhalb der Ausleihzeiten etc.) entbinden nicht von der Verpflichtung, eventuell dadurch entstandene Versäumnisgebühren zu bezahlen.
Generell können Medien, Gegenstände und Geräte je nach Vorgabe der Öffentlichen Bibliothek entweder von allen Benutzerinnen und Benutzern oder nur ab einer bestimmten Altersstufe oder nur von Erwachsenen entlehnt werden.
Objekte der Bibliothek der Dinge können ausschließlich von Erwachsenen entlehnt werden.
Die Rückgabe der Medien, Gegenstände, Geräte und Kunstobjekte hat zeitgerecht zu erfolgen. Wird die Leihfrist überschritten, entstehen Versäumnisgebühren. Die Öffentliche Bibliothek ist aber nicht verpflichtet, die Rückgabe von Medien, Gegenständen, Geräten und Objekten einzumahnen. Die Versäumnisgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die Nutzer:innen keine mündliche oder schriftliche Mahnung (per Telefon, Mail oder Brief) erhalten haben. Bleiben schriftliche Aufforderungen zur Rückgabe ergebnislos, kann die Rückforderung durch die Marktgemeinde Birkfeld auf dem Rechtsweg erfolgen, wobei die damit verbundenen Kosten einschließlich der Kosten der rechtlichen Vertretung der Marktgemeinde Birkfeld durch einen beauftragten Rechtsanwalt, seitens der säumigen Nutzer:innen zu tragen sind. Rückgabeerinnerungen (z.B.: per Telefon, Mail oder Brief) sind ein unverbindliches Service der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld. Unabhängig vom Empfang oder Nichterhalt der Erinnerung besteht die Verpflichtung zur Zahlung von Versäumnisgebühren, sobald die Medien, Gegenstände und Geräte verspätet zurückgegeben werden.
Entlehnte Medien (Ausnahme: E-Medien und Objekte der Bibliothek der Dinge) können persönlich, telefonisch oder per Mail vorbestellt werden.
Entlehnungen, Vorbestellungen und Verlängerungen können von der Leitung der Öffentlichen Bibliothek begrenzt werden.
E-Medien
„DigiBib Steiermark“ ist die digitale Medienplattform des Landes Steiermark, an der die Öffentliche Bibliothek Birkfeld als Kooperationsprojekt beteiligt ist.
Der Verleih der E-Medien erfolgt über die sogenannte „Onleihe“ und ist für Benutzerinnen und Benutzer der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld in der Jahresgebühr inkludiert.
Die Jahresabonnentinnen und -abonnenten können nach erfolgter Anmeldung auf DigiBib Steiermark aus einem vielfältigen Angebot an elektronischen Medien wählen und Entlehnungen während bestimmter Entlehnfristen, die vom Betreiber festgelegt werden, vornehmen. Um die Nutzung der E-Medien-Plattform zu ermöglichen, werden Zugangsdaten (Benutzernummer, Geburtsdatum = Passwort) an den Betreiber der Plattform, divibib GmbH, Wiesbaden, übermittelt. Die Datenübertragung erfolgt somit ausschließlich zum Zweck der Nutzer:innenregistrierung. Die von divibib GmbH vorgenommene Datenpseudonymisierung lässt eine Rückführung auf die Identität des / der jeweiligen Benutzer:in nicht zu. Auch erfolgt seitens der divibib GmbH weder eine Speicherung noch eine Weitergabe persönlicher Entlehndaten an die Öffentliche Bibliothek Birkfeld oder sonstige Dritte.
Bei der Nutzung von virtuellen Angeboten (Download von eBooks, eAudios, ePapers etc.) sind die Allgemeinen Datenschutzbestimmungen und Benutzungsbedingungen des externen Kooperationspartners zu beachten.
https://cms.onleihe.de/opencms/export/sites/default/divibibcustomer/comm...
https://cms.onleihe.de/opencms/export/sites/default/divibibcustomer/comm...
Haftung und Schadenersatz
Grundsätzlich werden Nutzer:innen, wenn diese mit der Zahlung von Gebühren, dem Retournieren von Medien oder Gegenständen im Verzug sind oder gegen die Benutzungsordnung oder Hausordnung verstoßen, von den Services der Öffentlichen Bibliothek ausgeschlossen (gesperrt).
Die Nutzer:innen haften für entliehene Medien, Gegenstände und Geräte.
Die Nutzer:innen sind außerdem verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Gegenstände (z.B.: CDs, DVDs, usw. und Geräte z.B.: Tonie-Boxen, Tiptoi-Stifte) einzuhalten, sowie deren Risiken zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
Die Nutzer:innen haben für Verlust oder Beschädigung von Medien, Gegenständen und Geräten Schadenersatz zu leisten bzw. diese zu ersetzen. Als Beschädigung gelten auch das Schreiben, Anstreichen und Unterstreichen in Büchern und auf sonstigen Medien.
Die Öffentliche Bibliothek Birkfeld haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Hard- und Software.
Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzerinnen und Benutzer entstehen, wird von der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld hierfür keine Haftung übernommen. Die Öffentliche Bibliothek Birkfeld haftet auch nicht für Schäden, die durch Verstöße gegen die Benutzungsordnung oder durch unsachgemäße Benutzung der entlehnten Gegenstände und Geräte oder durch hygienische Mängel, die durch die Benutzung verursacht wurden, entstanden sind. Die Nutzung sämtlicher Gegenstände und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Auch für technische Defekte oder ein nicht ordnungsgemäßes Funktionieren der entliehenen Gegenstände und Geräte haftet die Öffentliche Bibliothek nicht. Es können keine recht-lichen Ansprüche geltend gemacht werden.
Gerichtsstand: Bezirksgericht Weiz
Besondere Geschäftsbedingungen der Bibliothek der Dinge
- Nur in der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld registrierte Nutzer:innen und unter ihnen nur
Erwachsene sind berechtigt, Gegenstände aus der Bibliothek der Dinge zu entleihen.
- Die Verleihdauer beträgt 14 Tage, kann aber vor allem bei saisonalen Dingen verkürzt sein.
Sollte das Objekt nicht vorbestellt sein, kann es zwei Mal für den jeweils gültigen Zeitraum
wieder ausgeborgt werden.
- Die Leihgebühr für 14 Tage beträgt pro Objekt 3 Euro.
- Gleichzeitig können maximal vier Objekte entliehen werden.
- Die Nutzung sämtlicher Dinge erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Objekte müssen bei der Rückgabe vollständig und sauber gereinigt sein sowie
ordnungsgemäß funktionieren.
- Eigene Verbrauchsmaterialien in Geräten (z. B. Batterien, Karten etc.) sind vor der Rückgabe
zu entfernen.
- Bei Beschädigung, teilweise oder vollständigem Verlust ist ein gleichwertiger Ersatz zu leisten.
Für Schäden, die durch Verstöße gegen die Benutzungsordnung, durch unsachgemäße Benutzung der Gegenstände oder durch hygienische Mängel entstanden sind, haftet die Benutzerin/der Benutzer.
Datenschutzerklärung
Die personenbezogenen Daten der Nutzer:innen werden von der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu Zwecken der Rückgabe-, Termin und Gebührenkontrolle sowie der statistischen Auswertung elektronisch verarbeitet und gespeichert.
Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung/Benützungsvereinbarung stimmen die Nutzer:innen dieser Bearbeitung zu. Weiter erklären die Nutzer:innen sich einverstanden, dass die genannten Daten im Falle erfolgloser Einmahnung entliehener Medien auch gerichtlich eingeklagt werden können.
Die Nutzer:innen sind berechtigt, die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit schriftlich zu widerrufen. Die Verwendung der Daten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Laptops und Internetnutzung
Den Nutzer:innen stehen zwei Laptops gebührenfrei zur Nutzung in der Bibliothek zur Verfügung.
Die Öffentliche Bibliothek Birkfeld ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität der Angebote Dritter, die im Internet über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge offeriert werden.
Es dürfen keine Veränderungen an den Geräten vorgenommen werden. Mitgebrachte oder heruntergeladene Software darf nicht auf den Geräten installiert werden. Die Nutzer:innen sind selbst verantwortlich, die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts, des Strafrechts und des Datenschutzes einzuhalten, und sind grundsätzlich zur rechtlich korrekten Nutzung des Internets verpflichtet.
Das Aufrufen von Internetseiten mit pornografischen, extremistischen, rassistischen, in jeglicher Art diskriminierenden sowie Gewalt verherrlichenden oder Gewalt verharmlosenden Inhalten sowie von Seiten mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist verboten. Bei Regelverstoß erfolgt der Ausschluss von der Benutzung der Computer ggf. eine Anzeige. Die im Rahmen der technischen Netzwerkkontrolle entstehende Protokollierung der Zugriffe kann zur Beweisführung herangezogen werden.
Urheberrecht
Für die Benutzung sämtlicher Informationsträger (bzw. Medien) aus dem Bestand der Öffentlichen Bibliothek Birkfeld wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes bzw. die einschlägigen Lizenzbestimmungen verwiesen. Die Benutzung frei zugänglicher Ressourcen aus dem Internet unterliegt den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Das Kopieren audiovisueller Medien ist untersagt. Bei Vervielfältigungen von Auszügen aus Medien des Bibliotheksbestandes obliegt den Nutzer:innen die Verantwortung für die Einhaltung etwaig bestehender urheberrechtlicher Bestimmungen. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, bei der Verwendung von durch die Öffentliche Bibliothek Birkfeld zur Verfügung gestellten elektronischen Ressourcen und Programmen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrechtsgesetz, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbeschränkungen einzuhalten. Wird die Öffentliche Bibliothek Birkfeld wegen einer durch Nutzer:innen verursachten Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, haben die Nutzer:innen alle daraus erwachsenden Kosten und Schadenersatzzahlungen zu ersetzen und die Öffentliche Bibliothek Birkfeld schad- und klaglos zu halten.
Hausordnung / Verhalten in den Räumen der Bibliothek
Die Nutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden. Kinder sind während des Aufenthaltes in der Bibliothek von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder. In der Bibliothek besteht Rauchverbot. Essen und Trinken ist nur im Empfangsbereich gestattet. Den Anweisungen der Bibliothekar:innen ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Benutzungsordnung kann der Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek verfügt werden.
In den Räumen der Bibliothek sind Überwachungskameras installiert.
Schlussbestimmung
Die Benutzungsordnung mit integrierter Gebührenordnung tritt am 1.8.2023 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Benutzungsordnungen ihre Gültigkeit.